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Warum zum Wahlarzt?

Wahlärzte sind ein wichtiges Standbein in der medizinischen Versorgung. Da sie nicht an die Vorgaben der Österreichischen Gesundheitskasse gebunden sind, können sie ihren Patienten und Patientinnen einige nicht unwesentliche Annehmlichkeiten und Vorteile bieten.

Im Alltag ist es nicht immer leicht, sich Zeit für die wirklich wichtigen Dinge, wie beispielsweise die Gesundheit, zu nehmen. Wahlärzte machen es möglich, trotz Alltagsstress und Zeitnot, auf die körperliche Gesundheit (Salubrität) zu achten und diese aufrechtzuerhalten. Während Kassenärzte an die Vorgaben der Kassen gebunden sind, können Wahlärzte über Standort, Honorar und Angebot selbst entscheiden.

Der entscheidende Vorteil eines Wahlarztes

Ihr Wahlarzt nimmt sich Zeit für Sie.

Kassenärzte sind aufgrund der Pauschalabgeltung gezwungen, so viel Patienten wie möglich zu behandeln, damit ihre Ordination lukrativ oder zumindest kostendeckend betrieben werden kann. Daher können sie sich nicht immer genügend Zeit für ihre Patienten nehmen. Anders ist dies bei Ihrem Wahlarzt.

Wahlmediziner haben keinen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse und können selbst entscheiden, wie viele Patienten sie behandeln. Sie legen ihr Honorar selbst fest und können sich für Sie so viel Zeit nehmen, wie es braucht, um Sie ganzheitlich zu behandeln. Unklarheiten und Fragen können in ausführlichen Gesprächen geklärt werden – selbst aufwendigere Behandlungen und eine umfassende Beratung können ohne Zeitdruck stattfinden.

Ein weiterer Vorteil von Wahlärzten – die Ordinationszeiten

Kassenärzte sind an die Ordinationszeitenregelung für Kassenärzte gebunden. Wahlärzte sind in der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten frei von Regularien. Dadurch profitieren Sie von der terminlichen Flexibilität, die Abendtermine oder auch kurzfristige Termine möglich macht. 

Besuchen Sie einen Wahlarzt, so kommen Ihnen weitere Vorteile entgegen:

  • Ansprechende, entspannte, persönliche Atmosphäre
  • Vertrauensvoller Kontakt zwischen Patienten und Arzt
  • Minimale Wartezeiten
  • Professionelle Untersuchung durch den Facharzt
  • Niedrige Patientenanzahl

Wer übernimmt die Kosten für einen Wahlarzt?

Die Kosten für einen Wahlarzt übernimmt der Patient / die Patientin selbst. Es kann jedoch ein Teil davon von den Kassen zurückgefordert werden.

Der Wahlarzt stellt eine Honorarnote, die von Ihnen am Ende der Behandlung bezahlt wird. Diese Honorarnote können Sie bei Ihrer Kasse einreichen und erhalten den Pauschalbetrag für Kassenärzte refundiert (falls die Leistung von der jeweiligen Kasse angeboten wird).